Rechtliche Rahmenbedingungen des Heilpraktiker-Berufes

Das Heilpraktikergesetz

Das deutsche Heilpraktikergesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde durch Heilpraktiker.

Darin ist geregelt, dass nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde ausüben dürfen. Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnet, sieht das Heilpraktikergesetz allerdings nicht vor.

Da das Berufsbild des Heilpraktikers immer wieder Bestandteil öffentlicher Diskussionen ist, hatte das Bundesministerium für Gesundheit deshalb ein ​Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Heilpraktikerrecht aufarbeiten soll. Hier finden Sie nähere Informationen über das Rechtsgutachten zum Heilpraktikergesetz.

Unterteilung der Heilpraktiker-Tätigkeiten

Die Tätigkeit eines Heilpraktikers teilt sich in den sogenannten „großen“ und „kleinen“ Heilpraktiker auf.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie (auch „kleiner Heilpraktiker“ genannt) ist ein sektoraler Heilpraktiker, weil er sich ausschließlich auf den Bereich der Psychotherapie beschränkt. Diese beschränkte Erlaubnis berechtigt den „kleinen Heilpraktiker“ dazu, innerhalb seiner Spezialisierung zu behandeln.

„Große Heilpraktiker“ sind berechtigt, jede Tätigkeit auszuüben, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, körperlichen Leiden oder Schädigungen dient.

Unterschiede zum klassischen Psychotherapeuten

Der „klassische“ Psychotherapeut hat ein mehrjähriges Universitätsstudium absolviert und wurde bisher psychologischer Psychotherapeut genannt. Seit ein paar Jahren wird die allgemeinere Bezeichnung „Psychotherapeut“ verwendet. Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, dürfen sich ärztliche Psychotherapeutin/ärztlicher Psychotherapeut nennen.

Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie unterscheidet sich von einer „klassischen“ Psychotherapeutin allein schon durch ihre Ausbildung, denn dieser Ausbildungsberuf ist gesetzlich nicht geregelt. Meistens lernt man zwei bis drei Jahre an einer Heilpraktikerschule und legt dann eine schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt ab.

Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten meistens in eigener Praxis, behandeln Patienten auf Privatrezept und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen Leistungen über gesetzliche Krankenkassen abrechnen.

Ihre beschränkte Erlaubnis bezieht sich auf psychotherapeutische Tätigkeit, sodass sie auch psychische Störungen oder psychische Erkrankungen behandeln können.

Wie darf ich mich nennen?

Die Berufsbezeichnung lautet „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder „Heilpraktikerin für Psychotherapie“. 

Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und nur approbierten Psychologen und Ärzten vorbehalten. Wer sich so nennt, ohne approbiert zu sein, handelt ordnungswidrig. 

Zulässig sind dagegen Formulierungen, die die Beschränkung erkennen lassen, etwa „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.

Was Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln dürfen

Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln emotionale, psychosomatische und psychische Erkrankungen.

Was darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) nicht behandeln?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Liste, die nach dem Muster „Diese 20 Krankheiten darf ein HPP behandeln, diese 20 nicht“ aufgebaut ist. Entscheidend dabei ist, ob eine Erkrankung fachlich verantwortbar im Rahmen der eigenen Kenntnisse und Möglichkeiten behandelt werden kann und ob eine ärztliche oder psychiatrische Behandlung erforderlich ist.

Dementsprechend sollte bzw. darf ein HPP eine Erkrankung psychotherapeutisch nicht allein behandeln, wenn eine akute oder schwere psychiatrische bzw. medizinische Versorgung erforderlich ist.

Dazu gehören beispielsweise:

  • akute Psychosen, insbesondere bei ausgeprägten Wahnvorstellungen oder Halluzinationen
  • akute schizophrene Erkrankungen
  • schwere manische Episoden
  • akute Suizidalität bzw. erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung
  • schwere Entzugssituationen
  • schwere körperliche Erkrankungen, bei denen psychische Beschwerden möglicherweise durch eine organische Ursache bedingt sind
  • neurologische Erkrankungen, die zunächst ärztlich abgeklärt werden müssen, etwa Demenzen oder bestimmte hirnorganische Störungen
  • psychische Symptome, bei denen zunächst eine somatische Ursache ausgeschlossen werden muss

Woran HPP erkennen, dass ein Fall weitergeleitet werden sollte

Zusätzlich zu dem Erkennen von Krankheitsbildern ist es als HPP wichtig, die eigenen Behandlungsgrenzen und mögliche Gefährdungen für den Klienten richtig einzuschätzen. 

Dabei können sich Heilpraktiker an folgenden 5 Fragen orientieren:

FrageWorum geht es?Wenn „Ja“ →
1. Besteht eine akute Gefahr?Suizidalität, Selbstverletzung, Fremdgefährdung, schwere Verwahrlosung etc.sofortige Krisen-/Notfallversorgung
2. Könnte eine körperliche Ursache dahinterstecken?z. B. neurologische Erkrankung, hormonelle Störung, Medikamentenwirkung, Demenzärztliche Abklärung
3. Ist die psychische Störung sehr schwer oder komplex?z. B. schwere Depression, Psychose, schwere Essstörung, schwere Abhängigkeitpsychiatrische bzw. fachpsychotherapeutische Mitbehandlung
4. Reichen meine eigenen Kenntnisse und Erfahrungen aus?Der HPP hat keine ausreichende Erfahrung mit dem Störungsbild oder der notwendigen Behandlungsmethode.Weiterleitung an entsprechend qualifizierte Fachperson
5. Verschlechtert sich der Zustand trotz Behandlung?keine Verbesserung, deutliche Verschlechterung, neue SymptomeBehandlung überprüfen und ggf. weiterleiten

Angewandte Therapieverfahren

Heilpraktiker für Psychotherapie  haben Therapiefreiheit und sind nicht an anerkannte Verfahren gebunden. Dadurch können sie ganz individuell auf die Patienten eingehen und für sie die beste Behandlungsmethode wählen.

Hier ist ein Überblick über einige der am häufigsten angewendeten Behandlungsmethoden:

Systemische Therapie

In der systemischen Therapie stehen nicht nur der Klient selbst, sondern auch sein soziales Umfeld im Mittelpunkt – dazu gehören wichtige Bezugspersonen wie die Familie und andere soziale Kontakte. Die Probleme des Klienten werden als Ausdruck von Störungen in den Verhaltens- oder Kommunikationsmustern des gesamten Systems betrachtet.

Ziel der Therapie ist es, diese Muster zu erkennen und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln, die zu einem besseren Miteinander und zu einer Entlastung des Klienten führen. Verschiedene Ansätze innerhalb der systemischen Therapie zielen auf die gleichen grundlegenden Verbesserungen ab.

Wenn Sie ausführlichere  Informationen über die systemische Therapie erhalten möchten, lesen Sie dazu unseren Ratgeber-Artikel “Grundlagen der systemischen Therapie“.

Ein Mann im schwarzen Pullover gestikuliert, während er mit einer Frau spricht, die in einem Raum mit Bücherregalen und Pflanzen auf ein Klemmbrett schreibt.

Analytische Therapie

Die analytische Therapie, entwickelt von Sigmund Freud, ist die älteste Form der Psychotherapie. Ziel dieser Therapie ist es, verdrängte Emotionen und Erinnerungen ins Bewusstsein zu bringen, da die Ursachen gegenwärtiger Probleme oft im Unbewussten und in der Vergangenheit des Klienten liegen.

Der Klient durchläuft in der Therapie verschiedene Phasen, in denen er vergangene Konflikte erneut erlebt und lernt, sie zu verarbeiten. Diese Therapie erfordert in der Regel einen längeren Zeitraum und umfasst mindestens zwei Sitzungen pro Woche.

Kognitive Verhaltenstherapie

Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist eine handlungsorientierte Methode, die darauf basiert, dass Menschen im Laufe ihres Lebens bestimmte Verhaltensmuster entwickeln, um ihren Alltag zu bewältigen. Diese Muster können jedoch in Stress- und Konfliktsituationen zu Leidensdruck führen und psychische Erkrankungen auslösen.

Ziel der Verhaltenstherapie ist es, dass der Klient neue Strategien erlernt und verschiedene Methoden einübt, um belastende Verhaltensmuster in hilfreiche und positive Muster umzuwandeln.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologische Psychotherapie entstand als Weiterentwicklung der analytischen Therapie. Sie geht davon aus, dass ungelöste innere Konflikte der Grund für aktuelle Probleme des Klienten sind. 

Das Ziel dieser Therapie ist, dass der Klient mögliche Ursachen in seiner Persönlichkeit und Vergangenheit erkennt. Dabei wird ein Zusammenhang zwischen seinem Verhalten und zentralen Konflikten hergestellt, die er mit Unterstützung des Therapeuten bearbeiten und verändern kann.

Schematherapie

Die Schematherapie ist eine spezifische Form der kognitiven Verhaltenstherapie, bei der es darum geht, persönliche Verhaltensmuster, sogenannte „Schemata“, zu erkennen und zu verändern. Schemata umfassen Gefühle, Gedanken, Erinnerungen und körperliche Empfindungen, die das Verhalten in verschiedenen Lebenssituationen beeinflussen.

Ziel der Schematherapie ist es, dass Klienten ihre eigenen Schemata verstehen und im Laufe der Zeit so umstrukturieren, dass sie positiver auf verschiedene Situationen reagieren können.

Gesprächstherapie nach Rogers

Diese klientenzentrierte Therapieform richtet sich darauf, den Klienten im „Hier und Jetzt“ zu unterstützen, statt sich primär auf die Symptome oder die Vergangenheit zu fokussieren.

Die Grundannahme ist, dass jeder Mensch die Fähigkeit und Motivation besitzt, an seinen Herausforderungen zu arbeiten und die Lösungen in sich selbst zu finden. Ziel der Gesprächstherapie ist es, dass der Klient lernt, sich selbst zu verstehen und eine Haltung der Selbstakzeptanz und Wertschätzung zu entwickeln.

Entspannungs- und Imaginationsverfahren

Diese Methoden unterstützen den Klienten gezielt bei der Bewältigung von Angst- und Stresssituationen. Abhängig von seinen individuellen Bedürfnissen stehen verschiedene Techniken zur Auswahl. Dabei spielen persönliche Überzeugungen, erlernte Verhaltensmuster und Emotionen eine zentrale Rolle, sodass nicht jedes Verfahren für jeden gleichermaßen geeignet ist.

Dennoch gibt es für jeden Menschen effektive Wege, um Stress abzubauen. Zu den bewährten Entspannungs- und Imaginationsverfahren gehören das Autogene Training nach Schultz, die Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen, Hypnose, Meditationen, Atemtechniken und Klopfakupressur.

Fallbeispiele

Die folgenden Fallbeispiele sollen potenziellen Patienten und Interessenten der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie authentische Einblicke in den Beruf und die Vielfalt der Anwendungsfelder geben.

Fallbeispiel Nr. 1: Umgang mit Prüfungsangst

Frau sitzt an einem unordentlichen Schreibtisch, stützt ihr Kinn auf ihre Hände und blickt nachdenklich auf offene Bücher und Papiere.

Eine junge Frau, die unter intensiver Prüfungsangst litt, suchte Unterstützung, da ihre Angst so groß wurde, dass sie ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigte. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendete die Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen in Kombination mit Atemtechniken an, um ihrer Klientin zu helfen.

Durch regelmäßiges Üben lernte die Klientin, ihre körperliche Anspannung vor und während der Prüfungen zu reduzieren und ihren Stresslevel spürbar zu senken. Nach mehreren Wochen zeigte die Klientin eine deutliche Verbesserung in der Bewältigung ihrer Prüfungsangst und konnte entspannter und mit mehr Selbstvertrauen an die Prüfungen herangehen.

Fallbeispiel Nr. 2: Bearbeitung innerer Konflikte

Eine Person im weißen Pullover steht mit verschränkten Armen an einem Fenster und schaut nachdenklich nach draußen.

Eine Frau mittleren Alters litt seit Jahren an sozialer Unsicherheit und hatte Schwierigkeiten, sich im sozialen Umfeld zu behaupten, was sich negativ auf ihr Berufsleben auswirkte. Der Heilpraktiker für Psychotherapie entschied sich für die tiefenpsychologische Psychotherapie, um mit der Klientin die Wurzeln ihrer Unsicherheit zu erforschen.

Während der Sitzungen wurden frühe Erlebnisse in der Familie thematisiert, die zu einem mangelnden Selbstwertgefühl geführt hatten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit diesen alten Konflikten und die begleitende Unterstützung des Therapeuten konnte die Klientin schrittweise an ihrem Selbstbewusstsein arbeiten und sicherer in sozialen Interaktionen werden.

Fallbeispiel Nr. 3: Behandlung leichter Depressionen

Ein Mann in einem kastanienbraunen Pullover lehnt an einem Fenster und blickt an einem regnerischen Tag nach draußen.

Ein Mann mit leichten depressiven Symptomen, ausgelöst durch berufliche Überlastung und negative Gedankenkreise, kam zur Therapie. Der Heilpraktiker für Psychotherapie setzte die kognitive Verhaltenstherapie ein, um dem Klienten zu helfen, seine negativen Denkmuster zu erkennen und durch positive und realistische Gedanken zu ersetzen.

Erlernte Techniken halfen dem Klienten, seine inneren Überzeugungen schrittweise umzustrukturieren und effektiver mit Stress umzugehen. Über mehrere Sitzungen erlebte der Klient eine deutliche Stimmungsaufhellung und fühlte sich zunehmend motivierter und optimistischer, auch herausfordernde Situationen am Arbeitsplatz zu meistern.

Vorteile und Grenzen des Berufes

Infografik, die die Vorteile und Grenzen von Psychotherapeuten vergleicht. Zu den Highlights zählen schnellere Terminvereinbarungen und personalisierte Methoden gegenüber Problemen bei der Kostenübernahme und begrenzten Behandlungsflächen.

Kostenabrechnung

Der Stundenlohn eines Heilpraktikers für Psychotherapie liegt zwischen 40 und 120 € und hängt vom Praxisort, der Erfahrung und weiteren Dingen ab. 

Die Sitzungskosten werden in der Regel von den Patienten selbst bezahlt, da die gesetzlichen Krankenkassen die meisten Leistungen nicht übernehmen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen, die je nach Versicherungspaket und Anbieter unterschiedlich sind.

Privatversicherte Patienten

Heilpraktiker für Psychotherapie können ihre Leistungen mit Patienten abrechnen, die privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen des Versicherten ab. Es ist ratsam, dass Patienten dies im Vorfeld mit ihrer Versicherung klären.

Selbstzahler

Viele Patienten, die zu Heilpraktikern für Psychotherapie gehen, zahlen die Behandlung selbst. Heilpraktiker legen ihre eigenen Honorarsätze fest, die transparent gegenüber den Patienten kommuniziert werden sollten.

Beihilfeberechtigte Personen

Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen können ebenfalls die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet bekommen – vorausgesetzt, die Behandlung ist in den Beihilfevorschriften abgedeckt. Die genauen Erstattungsbedingungen sollten vor Beginn der Therapie geklärt werden.

Sozialleistungsträger (unter bestimmten Bedingungen)

In Einzelfällen kann es sein, dass Sozialämter oder andere staatliche Stellen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker übernehmen, wenn dies medizinisch notwendig und die finanziellen Mittel des Patienten nicht ausreichend sind. Dies bedarf einer individuellen Prüfung und Genehmigung durch die jeweilige Behörde.

Was verdient ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Wie hoch das Einkommen als Heilpraktiker für Psychotherapie ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Anders als bei vielen klassischen Angestelltenberufen gibt es kein einheitliches Gehalt. Heilpraktiker für Psychotherapie können angestellt tätig sein oder selbstständig in eigener Praxis arbeiten. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Verdienstmöglichkeiten.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit hängt das Einkommen unter anderem davon ab, wie viele Klientinnen und Klienten behandelt werden, welches Honorar vereinbart wird, wie hoch die laufenden Praxiskosten sind und ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Wer eine eigene Praxis neu eröffnet, muss zudem damit rechnen, dass sich ein regelmäßiger Klientenstamm erst entwickeln muss. Wie lange dieser Aufbau dauert und welches Einkommen damit erzielt werden kann, ist individuell sehr unterschiedlich.

Auch bei einer angestellten Tätigkeit lässt sich kein allgemeingültiges Gehalt nennen. Vergütung und Arbeitsumfang hängen unter anderem vom Arbeitgeber, dem Tätigkeitsfeld, der Qualifikation und dem vereinbarten Stundenumfang ab.

Wo Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten

Viele Heilpraktiker für Psychotherapie entscheiden sich für eine selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis. Diese kann hauptberuflich ausgeübt oder zunächst mit einer anderen beruflichen Tätigkeit kombiniert werden. Gerade beim Aufbau einer Praxis ist ein schrittweiser Einstieg sinnvoll, da sich ein Klientenstamm meist erst mit der Zeit entwickelt.

Daneben kommen angestellte Tätigkeiten beispielsweise in Beratungs-, Gesundheits- oder sozialen Einrichtungen infrage. Welche Aufgaben dort übernommen werden, hängt von der jeweiligen Stelle, der beruflichen Vorqualifikation und den zusätzlich erworbenen therapeutischen Qualifikationen ab.

Ob der Beruf in Teilzeit oder Vollzeit ausgeübt wird, ist daher keine vorgegebene Größe. Bei einer eigenen Praxis bestimmen unter anderem die Zahl der Kliententermine, der organisatorische Aufwand und die persönliche Lebenssituation den tatsächlichen Arbeitsumfang.

Der Weg zum Heilpraktiker

Da die Heilpraktiker-Ausbildung kein gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf ist, können die Konditionen (Dauer, Ablauf, Kosten …) je nach Anbieter variieren.

Der „große“ Heilpraktiker dauert in der Regel  3 Jahre und wird in Vollzeit absolviert. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein „kleiner“ Heilpraktiker und hat eine wesentlich kürzere Ausbildungsdauer. Manche Anbieter bieten Wochenendkurse an, andere wiederum Abendkurse – auch hier variieren die Bedingungen zwischen den Anbietern.

Voraussetzungen

Um zur Überprüfung beim Gesundheitsamt zugelassen zu werden, brauchen Sie ein Mindestalter von 25 Jahren, ein polizeiliches Führungszeugnis, mindestens einen Hauptschulabschluss, einen Wohnsitz in Deutschland und eine Bescheinigung über ausreichende körperliche und geistige Gesundheit.

Für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs gelten diese Anforderungen nicht. Sie können sich also schon vorbereiten, bevor Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Prüfungsprozess

Um als Heilpraktiker für Psychotherapie tätig zu werden, müssen Anwärter eine amtsärztliche Prüfung am zuständigen Gesundheitsamt ablegen. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung umfasst häufig Multiple-Choice-Fragen, die das Fachwissen auf verschiedenen Gebieten überprüfen.

In der mündlichen Prüfung werden Fallgeschichten diskutiert. Dabei wird geklärt, ob der Prüfling mit seiner psychotherapeutischen Qualifikation die vorgegebenen psychischen Störungen überhaupt behandeln dürfte und wenn ja, welches therapeutische Vorgehen er vorschlagen würde.

Die mündliche Überprüfung findet in Anwesenheit eines gesetzlich vorgeschriebenen Beisitzers statt und bewertet die Eignung des Anwärters zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde.

Der Fernlehrgang am HISL

Wer sich gezielt auf die amtsärztliche Überprüfung zur Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie vorbereiten möchte, kann dies am Hamburger Institut für systemische Lösungen tun. 

Unser Fernlehrgang gehört zu unseren Kurz-Weiterbildungen und ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen, dauert acht Monate und kann jederzeit begonnen werden. Inhalte, Termine und Kosten finden Sie auf der Seite zur Ausbildung „Heilpraktiker für Psychotherapie“.

Häufige Fragen

Was macht ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt Menschen mit psychischen, emotionalen und psychosomatischen Beschwerden und Erkrankungen. Er darf innerhalb seiner beschränkten Heilerlaubnis psychotherapeutisch tätig sein.

Was darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie nicht behandeln?

Der Heilpraktiker für Psychotherapie besitzt lediglich eine auf Psychotherapie beschränkte Heilerlaubnis. Er darf deshalb keine körperlichen Erkrankungen behandeln, wie es ein „großer“ Heilpraktiker darf.

Wichtig ist außerdem: Nicht jede psychische Erkrankung darf von einem HPP eigenständig behandelt werden. Insbesondere bei schweren psychischen Erkrankungen oder Situationen, in denen eine andere medizinische oder psychiatrische Behandlung erforderlich ist, muss eine Weiterleitung an entsprechende Fachstellen erfolgen.

Was verdient ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein einheitliches Gehalt gibt es bei HPPs nicht, weil die Höhe der Vergütung zwischen Heilpraktiker und Patient frei vereinbart wird. Grundlage des Stundenlohnes eines HPP stellt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) dar. Es ist ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.

Worin unterscheidet sich ein HPP vom Psychotherapeuten?

Der wesentliche Unterschied liegt in Ausbildung, Zulassung und rechtlichem Rahmen.

Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP)Psychotherapeut
Beschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetzstaatlich geregelter Heilberuf
Ausbildung nicht gesetzlich vorgeschriebenmehrjährige gesetzlich geregelte Ausbildung bzw. entsprechender Studien- und Ausbildungsweg
Vorbereitung beispielsweise an einer HeilpraktikerschuleHochschulstudium und psychotherapeutische Qualifikation
Prüfung beim Gesundheitsamtstaatlich geregeltes Approbationsverfahren
meist eigene Praxiseigene Praxis, Kliniken und andere Einrichtungen möglich
Behandlung überwiegend auf SelbstzahlerbasisBehandlung gesetzlich Versicherter im Rahmen der geltenden Voraussetzungen möglich

Wer bezahlt die Behandlung beim HPP?

In der Regel bezahlt der Patient die Behandlung selbst. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie normalerweise nicht. 

Es gibt allerdings verschiedene Möglichkeiten einer Kostenübernahme:

  • Private Krankenversicherung: Je nach Tarif können Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie übernommen werden.
  • Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Auch hier hängt die Erstattung vom jeweiligen Vertrag ab.
  • Beihilfe: Bei beihilfeberechtigten Personen kann eine Kostenübernahme möglich sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Sozialleistungsträger: In bestimmten Einzelfällen kann eine Kostenübernahme durch Sozialämter oder andere staatliche Stellen möglich sein.

Deshalb sollten Patienten vor Beginn der Behandlung bei ihrer Versicherung bzw. zuständigen Stelle klären, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.

Wie wird man Heilpraktiker für Psychotherapie?

Der Beruf ist kein gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf. Es gibt daher keine einheitlich vorgeschriebene Ausbildung mit einer bestimmten Dauer. Verschiedene Heilpraktikerschulen und Institute bieten entsprechende Vorbereitungskurse an. 

Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem:

  • mindestens 25 Jahre
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest über die gesundheitliche und psychische Eignung

Die Vorbereitung umfasst unter anderem:

  • klinische Psychologie
  • Psychopathologie
  • therapeutische Grundlagen
  • diagnostisches und psychiatrisches Wissen

Anschließend muss die amtsärztliche Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt bestanden werden. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Erst mit der entsprechenden Erlaubnis darf die Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie ausgeübt werden. 

Wir am HISL bieten eine achtmonatige Live-Online-Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung an.

* Wir bemühen uns um eine genderbewusste Sprache. Es ist uns ein Herzensanliegen und eine Selbstverständlichkeit, die Gleichstellung und Gleichwertigkeit aller Menschen jenseits ihres Geschlechtes zu achten und zu würdigen. Eine gendergerechte Sprache fördert die dafür wichtige Bewusstseinsbildung. Gleichzeitig ist uns eine nicht umständliche und verständliche Sprache wichtig. Deshalb nehmen wir uns im Dienste einer guten Lesbarkeit die Freiheit, mal generisch maskuline Bezeichnungsformen und mal generisch feminine Bezeichnungsformen zu verwenden, ohne eine zwanghafte Disziplin und ohne „demr Leserin“ Stolperkonstruktionen zuzumuten.