ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hamburger Institut für systemische Lösungen
Hamburger Institut für systemische Lösungen
1. Teilnahme und Anmeldung
1.1. Die Teilnahme an Seminaren und Workshops ist für jeden möglich. Formlose Anmeldungen per Fax oder Email werden unter dem Vorbehalt anerkannt, dass die allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen in der jeweils gültigen Fassung als Geschäftsgrundlage vereinbart sind. Die Teilnahme an mehrmonatigen Weiterbildungen und Studiengängen ist an fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft, die für die einzelnen Veranstaltungen geregelt werden. Die Anmeldung ist durch schriftliche Anmeldung verbindlich.
1.2. Alle Informationen über Kurse stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Sie können jederzeit seitens des HISL geändert werden.
1.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus einem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom HISL.
1.4. Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch Bestätigung der Buchung durch das HISL per E-Mail oder schriftlich in sonstiger Weise.
1.5. Voraussetzung für die wirtschaftlich sinnvolle Durchführung eines Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden, ist das HISL darum bemüht, dem Kunden eine Alternativveranstaltung anzubieten. Ist dieses nicht möglich, wird der Vertrag aufgelöst.
1.6. Die Teilnehmerhöchstzahl wird von HISL definiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist die Höchstgrenze erreicht, kann das HISL die Anmeldung nicht annehmen, bemüht sich aber um ein alternatives Angebot.
2. Beginn und Dauer
Termine und Dauer der Weiterbildungen, Studiengänge und Workshops sind im jeweiligen Lehrgangsprogramm festgelegt. Änderungen bleiben nach aktuellen Gegebenheiten vorbehalten. Wichtige organisatorische Informationen erhalten Sie von uns nochmals mit der Anmeldebestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise und Gebühren sind Endpreise und verstehen sich ohne Übernachtung und Verpflegung. Die Gebühren für Workshops sind mit der Anmeldung zu überweisen. Es werden keine Anmeldegebühren erhoben. Bei unseren Aus- und Weiterbildungen stellt das HISL die Rechnungen nach Auftragserledigung zu. Rechnungen werden unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt fällig, spätestens bis zum Beginn der ersten Veranstaltung der Aus- und Weiterbildung. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird. Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Kunde mit einer Rate in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz ab Fälligkeit 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4. Rücktrittsbedingungen
4.1 Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus anderen, vom HISL nicht zu vertretenden Gründen, eine programmgemäße Durchführung nicht möglich, ist der Veranstalter nicht zur Durchführung verpflichtet. Eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
4.2. Findet eine Veranstaltung aus Gründen, die das HISL zu vertreten hat, nicht statt, so werden Rückzahlungsforderungen nur bis zur Höhe der eingezahlten Gebühren anerkannt. Das HISL behält sich vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen, insbesondere höherer Gewalt, auf einen anderen Termin zu verschieben oder den Ort des Seminars zu verlegen. Weitergehende Ansprüche (u.a. für bereits getätigte Reisebuchungen, Hotelzimmer etc.) gegen das HISL sind ausgeschlossen.
4.3. Ein Rücktritt ist jederzeit bis Veranstaltungsbeginn möglich. Bis sechs Wochen vor Beginn ist für die entstandenen Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- zu zahlen. Bei späterem Rücktritt wird eine dem Aufwand angemessene Entschädigung erhoben, was die volle zu entrichtende Gebühr bedeuten kann, insbesondere wenn kein alternativer Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht. Bei Rücktritt hat der Vertragspartner die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine Bearbeitungsgebühr kann auch dann erhoben werden, wenn ein Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten ist eine ordentliche Kündigung erstmals spätestens zum Ablauf von sechs Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach in Intervallen, die jeweils längstens sechs Monate betragen, möglich. Die Frist für die Kündigungserklärung beträgt sechs Wochen bis zum Ende des jeweiligen Intervalls. Es besteht kein Erstattungsanspruch auf die Teilnahmegebühr von versäumten Weiterbildungsabschnitten. Nach Absprache können versäumte Weiterbildungsabschnitte, soweit möglich, in späteren Weiterbildungen nachgeholt werden. Bei einem Rücktritt einer Aus- und Weiterbildung ist die noch ausstehende Teilnahmegebühr bis zum Kündigungstermin in dem vertraglich vereinbarten Zahlungsmodus zu zahlen. Strengere gesetzliche Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
4.4. Sollte eine Veranstaltung nach bereits erfolgter Teildurchführung abgebrochen werden müssen, erhalten die Teilnehmer bei 1-3-Tageworkshops die gesamte eingezahlte Gebühr zurück. Bei lang laufenden, mehrmonatigen Veranstaltungen erfolgt die Rückzahlung anteilig für die nicht ausgeführten Seminartage und sonstigen Leistungen.
5. Datenschutz
Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Im Übrigen entspricht der Umgang mit personenbezogenen Daten der Teilnehmenden der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetzes. Die Nutzung und/oder Umsetzung unserer Unterlagen und Konzepte durch die Teilnehmer unterliegt dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Eine Verwendung außerhalb des Lehrbetriebs erfolgt ausschließlich durch das Hamburger Institut für systemische Lösungen GmbH oder mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
6. Haftung und sonstiges
6.1 Bei Unfällen und Sachbeschädigungen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
6.2 Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
6.3 Jeder Teilnehmer trägt volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Die Seminarleiter und ihre Assistenten werden von Haftungsansprüchen im gesetzlich zulässigen Maße freigestellt.
6.4 Die Aus- und Weiterbildungen ersetzen keine schulmedizinische oder therapeutische Behandlung und qualifizieren nicht zur Ausübung von Psychotherapie, sondern setzen diese Qualifikation für diejenigen voraus, die psychotherapeutisch arbeiten wollen.
6.5 Die Studieninhalte können bei Bedarf geändert oder erweitert werden.
6.6 Für eine zweite Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten berechnen wir eine Gebühr von € 20,-
6.7 Wird der Vorbereitungskurs für die amtsärztliche Prüfung zum Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie nicht am HISL absolviert, berechnen wir eine Validierungsgebühr von € 150,- für den Erhalt eines therapeutischen Abschlusses am HISL.
6.8 Es steht dem HISL frei, eine Veranstaltung bei wichtigem Grund auch online durchzuführen.
7. Urheberrecht
Die Teilnehmerunterlagen sowie seitens des HISL schriftlich verfasste Konzepte einschließlich ihrer Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch das HISL unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
8. Schweigepflicht
Die Teilnehmenden verpflichten sich, über im Rahmen der Veranstaltung besprochene Fälle und getätigte Äußerungen Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt über das Ende der Veranstaltung hinaus. Diese Schweigepflicht gilt genauso auch für Online-Veranstaltungen (z. B. Webinare). Die Teilnehmenden verpflichten sich bei Online-Veranstaltungen zusätzlich keine Episoden und Teile auf ihren elektronischen Endgeräten aufzunehmen oder mitzuschneiden und nichts davon zu veröffentlichen.
9. Kombi-Fernlehrgänge am HISL
Für unsere Kombi-Fernlehrgänge gelten eigene Anmelde- und Teilnahmebedingungen, die Sie in der jeweiligen Lehrgangsbroschüre finden.
10. ‚Salvatorische Klausel‘
Sollte eine Bestimmung in diesen Anmelde- und Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder infolge einer Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung ungültig werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hierdurch nicht berührt.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Diese AGB treten mit Bekanntgabe in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.
Stand
Hamburg, 01.11.2020